Abt. A - Fährtenarbeit
Bei der Fährtenarbeit wird eine durch den Fährtenleger getretene Fährte abgesucht. Die dabei ausgelegten Gegenstände sollen vom Hund angezeigt werden. Dies kann entweder durch Verweisen oder Aufnehmen/Bringen erfolgen. Je nach Prüfungsstufe variiert die Länge der Fährte mit Anzahl der Winkel und die Anzahl der anzuzeigenden Gegenstände.
Abt. B - Unterordnung
Leinenführigkeit – Freifolge und die Abgabe der Schüsse:
Zu Beginn der Übung geht der Hundeführer mit seinem Hund 50 Schritte ohne anzuhalten geradeaus. Nach der Kehrtwendung und weiteren 10 bis 15 Schritten zeigt der Hundeführer jeweils mit dem Hörzeichen für „Fuß gehen“ den Laufschritt und den langsamen Schritt (je 10 - 15 Schritte). Der Übergang vom Laufschritt in den langsamen Schritt muss ohne Zwischenschritte ausgeführt werden. Die Anfangsgrundstellung ist gleichzeitig auch der Platz der Endgrundstellung.
In der Gruppe muss der Hundeführer mit seinem Hund eine Person links und eine Person rechts umgehen und einmal in der Gruppe anhalten.
Die Kehrtwendung kann nach 2 verschiedenen Varianten ausgeführt werden, innerhalb einer Prüfung oder eines Wettkampfes, muss immer die gleiche Variante gezeigt werden.
Sitz aus der Bewegung:
Nach einer Entwicklung von 10 bis 15 Schritt, muss sich der Hund auf das Hörzeichen für Sitzen sofort und in Laufrichtung absetzen, ohne dass der Hundeführer seinen Bewegungsablauf verändert oder sich umsieht. Der Hund muss ruhig und mit Aufmerksamkeit zum Hundeführer sitzenbleiben. In allen Prüfungsstufen entfernt sich der Hundeführer 15 Schritte. Auf Richteranweisung begibt sich der Hundeführer wieder zu seinem Hund.
Ablegen in Verbindung mit Herankommen:
Die Entwicklung von 10 bis 15 Schritten wird in den Prüfungsstufen FCI-IGP-1 und FCI-IGP-2, FCI-IGP-V, FCI-IGP-ZTP und FCI-IBGH-1 bis FCI-IGP-3 im Normalschritt ausgeführt. Bei der FCI-IGP-3 geht der Hundeführer danach für 10-15 Schritte in den Laufschritt über. Auf das Hörzeichen für Hinlegen muss sich der Hund sofort und gerade in Laufrichtung legen ohne dass der Hundeführer seinen Bewegungsablauf verändert oder sich umsieht. Der Hundeführer geht bzw. läuft bei der FCI-IGP-3 noch mindestens 30 Schritte, und dreht sich zu seinem Hund um. Dieser hat bis zum Abrufen ruhig und mit Aufmerksamkeit zum Hundeführer liegen zu bleiben. Auf Anweisung des Leistungsrichters (LR) wird der Hund mit dem Hörzeichen für Herankommen oder "Rufname des Hundes" herangerufen. Der Hund muss freudig, zielstrebig und direkt herankommen, und sich dicht und gerade vor den Hundeführer setzen. Auf das Hörzeichen für die Abschlussgrundstellung hat sich der Hund direkt in die Endgrundstellung zu begeben.
Steh aus dem Schritt IGP-2 und IBGH-3:
Nach einer Entwicklung von 10 bis 15 Schritt muss der Hund auf das Hörzeichen für Stehen sofort und gerade in Laufrichtung stehen bleiben, ohne dass der Hundeführer seinen Bewegungsablauf unterbricht, verändert. Der Hundeführer geht noch mindestens 15 Schritte, und dreht sich dann zu seinem Hund um. Auf Anweisung des Leistungsrichters (LR) geht der Hundeführer zu seinem Hund zurück, stellt sich auf die rechte Seite und nimmt den Hund mit Hörzeichen in die Grundstellung.
Steh aus dem Laufschritt (Nur IGP-3):
Nach einer Entwicklung von 10 bis 15 Schritten im Laufschritt muss der Hund auf das Hörzeichen für Stehen sofort und gerade in Laufrichtung stehen, ohne dass der Hundeführer seinen Bewegungsablauf unterbricht, verändert oder sich umsieht. Der Hundeführer läuft noch mindestens 30 Schritt, und dreht sich zu seinem Hund. Dieser hat bis zum Abrufen ruhig und mit Aufmerksamkeit zum Hundeführer stehen zu bleiben. Auf Anweisung des Leistungsrichters (LR) wird der Hund mit dem Hörzeichen für Herankommen oder "Rufname des Hundes" herangerufen. Der Hund muss freudig, zielstrebig und direkt herankommen, und sich dicht und gerade vor den Hundeführer setzen. Auf das Hörzeichen für die Grundstellung hat sich der Hund direkt in die Endgrundstellung zu begeben.
Des Weiteren erfolgen das Bringen auf ebener Erde, Bringen über die 1m Hürde, Klettersprung über die Schrägwand (nur IGP-1), Bringen über die Schrägwand, das Voraussenden mit Hinlegen und Ablegen unter Ablenkung.
Abt. C - Schutzdienst
(wird derzeit bearbeitet)