SV Ortsgruppe Hohenwarsleben
Verein für Deutsche Schäferhunde - Aus Respekt zum Hund

Begleithundeprüfung

Auszug aus der neuen Internationalen Prüfungsordnung der FCI gültig ab 01.01.2019:
BEGLEITHUNDPRÜFUNG MIT VERHALTENSTEST UND SACHKUNDEPRÜFUNG FÜR DEN HUNDEHALTER (BH/VT)
Allgemeine Bestimmungen
Zugelassen sind alle Hundehalter, die den Nachweis erbringen, dass sie die Sachkundeprüfung analog der Regelungen der Landesorganisationen bereits erfolgreich abgelegt haben, oder die, die den behördlichen Nachweis der Sachkunde vorlegen. Zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen. Das Zulassungsalter wird von der Landesorganisation festgelegt, darf aber nicht unter zwölf Monaten liegen.
Hunde, die in der Bewertung im Teil A („Begleithundeprüfung auf einem Übungsplatz“ nicht die erforderlichen 70% der Punkte erreichen, werden nicht zur Prüfung in den Teil B („Prüfung im Verkehr“) mitgenommen. Am Schluss der Prüfung werden keine Ergebnisse nach Punkten, sondern nur ein Werturteil „Bestanden“ oder „Nicht bestanden“ und das Prädikat vom Leistungsrichter bekannt gegeben. Die Prüfung ist bestanden, wenn im Teil A 70% der zu erreichenden Punkte und im Teil B die Übungen vom Leistungsrichter als ausreichend erachtet wurden. Dem Leistungsrichter ist es jedoch gestattet, auf Wunsch des Veranstalters, zur Siegerehrung eine Reihung der Teilnehmer vorzunehmen. Die BH-VT ist Voraussetzung für alle weiteren Prüfungen dieser Prüfungsordnung. Die Ablegung der Prüfung ist im Wiederholungsfalle an keine Fristen gebunden, kann aber innerhalb einer Prüfungsveranstaltung (Zweitagesprüfung) nur einmal gemacht werden. Jedes Prüfungsergebnis ist unabhängig vom Erfolg der Prüfung in den Leistungsnachweis einzutragen.

Unbefangenheitsprobe
Die Unbefangenheit des Hundes ist während des gesamten Prüfungsverlaufes (inkl. Siegerehrung) zu beobachten. Fällt ein Hund im Laufe einer Veranstaltung wegen Mängeln in der Unbefangenheit auf, so ist auch dann die Unbefangenheit nicht gegeben, wenn die vorangegangenen Prüfungsteile positiv verlaufen sind. Fällt ein Hund durch nicht vorhandene Unbefangenheit aus, so ist der Grund in die jeweiligen Prüfungsunterlagen einzutragen. Der Hund ist zu disqualifizieren.
- Die Unbefangenheitsprobe hat vor Beginn einer jeden Prüfung stattzufinden.
- Die Überprüfung ist an einem neutralen Ort durchzuführen. Der Ort sollte so gewählt sein, dass keine zu enge Verbindung zum Übungsplatz oder zum Fährtengelände besteht.
- alle Hunde sind einzeln vorzuführen.
- die Hunde sind angeleint (kurze Führerleine – ohne Fährtengeschirr) zu führen. Der Hund muss unter Kontrolle geführt werden.
Es bleibt dem Leistungsrichter überlassen, wie er den Ablauf gestaltet, wobei extreme Abweichungen zwischen den Leistungsrichtern nicht gegeben sein sollen. Je unvoreingenommener der Leistungsrichter an die Abnahme der Unbefangenheitsüberprüfung geht, desto reibungsloser und sicherer wird diese Überprüfung ablaufen. Die Überprüfung der Unbefangenheit hat unter normalen Umwelteinflüssen zu erfolgen, der zu prüfende Hund ist nicht herauszufordern da sonst eine Reaktion natürlich ist, insbesondere sind besondere Reizeinflüsse zu unterlassen, die Identitätskontrolle ist zwingender Bestandteil der Unbefangenheitsüberprüfung. Stellt der Leistungsrichter Mängel fest, so kann er eine weitere und genauere Überprüfung vornehmen. (z.B. bei der Schussabgabe). Wiederholungen sind zu diesem Zweck erlaubt.
Zeigt ein Hund, auch wenn er die erste Unbefangenheit bestanden hat, im Laufe der weiteren Prüfung Verhaltensmängel, kann der Leistungsrichter den Hund von der Prüfung ausschließen und im Leistungsnachweis den Vermerk - „Unbefangenheit/Verhaltenstest nicht bestanden“ – eintragen. Eine Überprüfung der Schussgleichgültigkeit findet bei der BH/VT-Prüfung nicht statt. Eine BH/VT-Prüfung, ist nicht so zu mischen, dass Hunde aus dem IGP-Bereich und der BH/VT oder IBGH zusammen als Gruppe geführt werden. (BH/VT und IBGH–kein Schuss)

A) Begleithundprüfung auf einem Übungsplatz
Leinenführigkeit
Von der Grundstellung aus hat der am tierschutzgerechten handelsüblichen Halsband oder Brustgeschirr angeleinte Hund seinem HF auf das Hörzeichen „Fuß“ freudig zu folgen. Das Halsband darf nicht auf Zug gestellt sein.
Zu Beginn der Übung geht der Hundeführer mit seinem Hund 50 Schritte ohne anzuhalten geradeaus. Nach der Kehrtwendung und weiteren 10 bis 15 Schritten zeigt der Hundeführer jeweils mit dem Hörzeichen für „Fuß gehen“ den Laufschritt und den langsamen Schritt (je 10 - 15 Schritte). Der Übergang vom Laufschritt in den langsamen Schritt muss ohne Zwischenschritte ausgeführt werden.
Die Anfangsgrundstellung ist gleichzeitig auch der Platz der Endgrundstellung.
In der Gruppe muss der Hundeführer mit seinem Hund eine Person links und eine Person rechts umgehen und einmal in der Gruppe anhalten.
Die Kehrtwendung kann nach 2 verschiedenen Varianten ausgeführt werden, innerhalb einer Prüfung oder eines Wettkampfes, muss immer die gleiche Variante gezeigt werden.
Vorlaufen, seitliches Abweichen, Zurückbleiben, langsames oder zögerndes Absitzen, zusätzliche Hörzeichen, Körperhilfen, Fehler in der Grundstellung, Unaufmerksamkeit, mangelnde Arbeitsfreude/Motivation sowie Gedrücktheit und unfreies Verhalten des Hundes, führen zu entsprechender Entwertung.

Gruppe
Das Gehen durch die Gruppe, deren Personen sich bewegen, ist in der Leinenführigkeit und in der Freifolge zu zeigen. Dabei muss jeweils mindestens einmal links und einmal rechts (z.B. in Form einer 8) um Personen gegangen werden. Es ist mindestens einmal je Durchgang in der Nähe einer Person anzuhalten. Dem LR ist es freigestellt, eine Wiederholung zu verlangen. Das Loben des Hundes ist nach dem Verlassen der Gruppe nur in der abschließenden Grundstellung erlaubt.
Freifolgen
Auf Anordnung des LR wird der Hund in der Grundstellung abgeleint. Der HF hängt sich die Führleine um die Schulter oder steckt sie in die Tasche (jeweils in die vom Hund abgewandte Seite) und begibt sich mit seinem freifolgenden Hund sofort wieder in die Personengruppe, um dort mindestens einmal anzuhalten. Nach Verlassen der Gruppe nimmt der HF kurz die Grundstellung ein und beginnt dann die Freifolge analog der Festlegungen zu Übung 1.

Sitz aus der Bewegung (alle Prüfungsstufen)
1. Teil: Anfangsgrundstellung, Entwicklung, Ausführung Sitz. 50% der Punkte
2. Teil: Entfernen vom Hund und Herantreten des Hundeführers, Endgrundstellung. 50% der Punkte
Nach einer Entwicklung von 10 bis 15 Schritt, muss sich der Hund auf das Hörzeichen für Sitzen sofort und in Laufrichtung absetzen, ohne dass der Hundeführer seinen Bewegungsablauf verändert oder sich umsieht. Der Hund muss ruhig und mit Aufmerksamkeit zum Hundeführer sitzenbleiben. In allen Prüfungsstufen entfernt sich der Hundeführer 15 Schritte. Auf Richteranweisung begibt sich der Hundeführer wieder zu seinem Hund.
Sonderbestimmung für BH-VT: Nach der Entwicklung darf der Hundeführer anhalten und ein Hörzeichen für Sitzen geben, bevor er sich vom Hund entfernt.

Ablegen in Verbindung mit Herankommen
1. Teil: Anfangsgrundstellung, Entwicklung, Ausführung Platz. 50% der Punkte
2. Teil: Herankommen, Vorsitzen, Endgrundstellung. 50% der Punkte
Die Entwicklung von 10 bis 15 Schritten wird in den Prüfungsstufen IGP-1 und IGP-2, IGP-V,IGP-ZTP und IBGH-1 bis IGB-3 im Normalschritt ausgeführt. Bei der IGP-3 geht der Hundeführer danach für 10-15 Schritte in den Laufschritt über. Auf das Hörzeichen für Hinlegen muss sich der Hund sofort und gerade in Laufrichtung legen ohne dass der Hundeführer seinen Bewegungsablauf verändert oder sich umsieht. Der Hundeführer geht bzw. läuft bei der IGP-3 noch mindestens 30 Schritte, und dreht sich zu seinem Hund um. Dieser hat bis zum Abrufen ruhig und mit Aufmerksamkeit zum Hundeführer liegen zu bleiben. Auf Anweisung des Leistungsrichters wird der Hund mit dem Hörzeichen für Herankommen oder "Rufname des Hundes" herangerufen. Der Hund muss freudig, zielstrebig und direkt herankommen, und sich dicht und gerade vor den Hundeführer setzen. Auf das Hörzeichen für die Abschlussgrundstellung hat sich der Hund direkt in die Endgrundstellung zu begeben.

Ablegen des Hundes unter Ablenkung
Während der Vorführung des anderen Hundes ist die Übung Ablegen unter Ablenkung zu zeigen. Dabei wird der Hund an einen vom Leistungsrichter zugewiesenen Platz aus der Grundstellung mit dem Hörzeichen für Hinlegen abgelegt.

B) Prüfung im Verkehr
Allgemeines
Die nachfolgenden Übungen finden außerhalb des Übungsgeländes in einem geeigneten Umfeld innerhalb von geschlossenen Ortschaften statt. Der Leistungsrichter legt mit dem Prüfungsleiter fest, wo und wie die Übungen im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Wege oder Plätze) durchgeführt werden. Der öffentliche Verkehr darf nicht beeinträchtigt werden. Die Durchführung dieses Teils der Prüfung erfordert wegen ihrer Eigenart einen erheblichen Zeitaufwand. Die Leistungsanforderungen dürfen nicht durch oberflächliche Abnahme vieler Hunde beeinträchtigt werden. Punkte werden für die einzelnen Übungen des Teiles B nicht vergeben. Für das Bestehen dieser Prüfungsabteilung ist der gesamte Eindruck über den sich im Verkehr/Öffentlichkeit bewegenden Hund maßgeblich. Die nachfolgend beschriebenen Übungen sind Anregungen und können durch den Leistungsrichter individuell auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der Leistungsrichter ist berechtigt, bei Zweifeln in der Beurteilung der Hunde Übungen zu wiederholen bzw. zu variieren.

Begegnung mit Personengruppe
Auf Anweisung des Leistungsrichters begeht der Hundeführer mit seinem angeleinten Hund einen angewiesenen Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der Leistungsrichter folgt dem Team in angemessener Entfernung. Der Hund soll an der linken Seite des Hundeführers an lose hängender Leine - mit der Schulter in Kniehöhe des Hundeführers - willig folgen. Dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber hat sich der Hund gleichgültig zu verhalten. Auf seinem Weg wird der Hundeführer von einem vorbeilaufenden Passanten (Auftragsperson) geschnitten. Der Hund hat sich neutral und unbeeindruckt zeigen. Hundeführer und Hund gehen weiter durch eine aufgelockerte Personengruppe von mindestens 6 Personen, in der eine Person den Hundeführer anspricht und mit Handschlag begrüßt. Der Hund hat auf Anweisung durch Hundeführer neben ihm zu sitzen oder zu liegen und hat sich während der kurzen Unterhaltung ruhig zu verhalten.

Begegnung mit Radfahrern
Der angeleinte Hund geht mit seinem Hundeführer einen Weg entlang und wird zunächst von hinten von einem Radfahrer überholt, der dabei Klingelzeichen gibt. In großem Abstand wendet der Radfahrer und kommt Hundeführer und Hund entgegen. Dabei werden nochmals Klingelzeichen gegeben. Das Vorbeifahren hat so zu erfolgen, dass sich der Hund zwischen Hundeführer und vorbeifahrendem Radfahrer befindet. Der angeleinte Hund hat sich den Radfahrern gegenüber unbefangen zu zeigen.

Begegnung mit Autos
Der Hundeführer geht mit seinem angeleinten Hund an mehreren Autos vorbei. Dabei wird eines der Fahrzeuge gestartet. Bei einem anderen Auto wird eine Tür zugeschlagen. Während Hundeführer und Hund weitergehen, hält ein Auto neben ihnen. Die Fensterscheibe wird herunter gedreht und der Hundeführer um eine Auskunft gebeten. Dabei hat der Hund auf Anweisung des Hundeführers zu sitzen oder zu liegen. Der Hund hat sich ruhig und unbeeindruckt gegenüber Autos und allen Verkehrsgeräuschen zu zeigen

Begegnung mit Joggern oder Inline Scatern
Der Hundeführer geht mit seinem angeleinten Hund einen ruhigen Weg entlang. Mindestens zwei Jogger überholen ihn, ohne das Tempo zu vermindern. Haben sich die Jogger entfernt, kommen erneut Jogger dem Hund und Hundeführer entgegen und laufen an ihnen vorbei, ohne die Geschwindigkeit herabzusetzen. Der Hund muss nicht korrekt bei Fuß gehen, darf die überholenden bzw. entgegenkommenden Personen jedoch nicht belästigen. Es ist statthaft, dass der Hundeführer seinen Hund während der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringt. Statt der Jogger können auch ein oder zwei Inline Scater Hund und Hundeführer überholen und ihnen wieder entgegen kommen.

Begegnung mit anderen Hunden
Beim Überholen und Entgegenkommen eines anderen Hundes mit Hundeführer hat sich der Hund neutral zu verhalten. Der Hundeführer kann das Hörzeichen „Fuß“ wiederholen oder den Hund bei der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringen.
Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes, Verhalten gegenüber Tieren
Auf Anweisung des Leistungsrichters begeht der Hundeführer mit angeleintem Hund den Gehweg einer mäßig belebten Straße. Nach kurzer Strecke hält der Hundeführer auf Anweisung des Leistungsrichters und befestigt die Führleine an einem Zaun, Mauerring oder dergleichen. Der Hundeführer begibt sich außer Sicht in ein Geschäft oder einen Hauseingang. Der Hund darf stehen, sitzen oder liegen. Während der Abwesenheit des Hundeführers geht ein Passant (Auftragsperson) mit einem angeleinten Hund in einer seitlichen Entfernung von etwa fünf Schritten am Prüfungshund vorbei. Der alleingelassene Hund hat sich während der Abwesenheit des Führers ruhig zu verhalten. Den vorbei geführten Hund (keine Raufer verwenden) hat er ohne Angriffshandlung (starkes Zerren an der Leine, andauerndes Bellen) passieren zu lassen. Auf Richteranweisung wird der Hund wieder abgeholt. Anmerkung: Es bleibt dem amtierenden Leistungsrichter überlassen, ob er die einzelnen Übungen mit jedem Hund an den jeweils vorgesehenen Orten durchführen oder ob er alle Prüflinge nur einige Übungen absolvieren lässt und dann den nächsten Prüfungsort aufsucht und dort ebenso verfährt.

Anmerkung
Es bleibt dem amtierenden LR überlassen, ob er die einzelnen Übungen mit jedem Hund an den jeweils vorgesehenen Orten durchführen oder ob er alle Prüflinge nur einige Übungen absolvieren lässt und dann den nächsten Prüfungsort aufsucht und dort ebenso verfährt.


 
 
 
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